Die EU-Ökodesigne Richtline 2015/118 besagt, dass die Installation und Inbetriebnahme der Infrarotheizungen seit dem 01.01.2018 ausschließlich zulässig ist in Verbindung mit einem externen Steuergerät / Thermostat.
Das Steuergerät / Thermostat muss mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung und auch mit mindestens einer der folgende Funktionen ausgestattet sein:
- Adaptive Regelung des Heizbeginns
- Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster
- Fernbedienungsoption
Steuergeräte / Thermostate sind kein Lieferbestandteil der Infrarotheizungen und sind separat zu erwerben.
Nachfolgende GeMeTherm Raumthermostate erfüllen die aktuelle Ökodesign-Richtlinie EU-2015/118 (Link/Button):
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