AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Thermostone GmbH


§ 1 Regelungsbereich der Verkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsabschluss

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich ­even­tueller Montageleistungen, Nachlieferungen und Beratungsleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind nicht verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Nebenabreden von Personen, die nicht ausdrücklich zur Vertretung der Firma Thermostone GmbH, berechtigt sind, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Angestellten der Firma Thermostone GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.


§ 2 Preise, Zahlungen, Skonto

Unsere Preise gelten in EUR und verstehen sich ab Versandort ­inklusiv Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise gelten vier Monate ab Unterzeichnungsdatum des Vertrags. Sind längere Lieferfristen vereinbart und ändern sich die Löhne, Gehälter, Rohstoffkosten oder sonstige Preisgrundlagen, so ist die Firma Thermostone GmbH berechtigt die am Liefertag gültigen Preise, die diese Veränderungen berücksichtigen, zu berechnen. Rechnungsbeträge sind bei Lieferung bzw. Ausführung der Leistung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Vereinbarte Skonti können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Skontierfrist für die Gesamtzahlung eingehalten wird. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Firma Thermostone GmbH bestrittener Gegenansprüche durch den Kunden ist nicht statthaft, sofern sie nicht gerichtlich festgestellt sind. Werden schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder tritt eine wesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers ein, so werden sämtliche Forderungen, auch hierfür zahlungshalber hereingenommene Wechsel, sofort fällig.


§ 3 Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durchführen oder zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir die Art des Versands und des Wegs frei bestimmen können, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Verpackung wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Haftung für Verpackungsmängel oder Schäden wird von uns jedoch nicht übernommen. Die versandfertige Ware muss sofort abberufen werden, sonst sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergebühren zu erheben. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Auch mit der Versandbereitschaftsmeldung geht die Gefahr auf den Besteller über.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Veräußert der Käufer unsere Ware oder bauet er sie in ein Haus oder Wohnung ein, so tritt er schon im Voraus die ihm an der Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Lohnforderungen gegen den Dritten mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert bekannt zu geben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzügliche Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder du uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere uns mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.


§ 5 Lieferzeiten

Die Lieferzeiten der Firma Thermostone GmbH werden nach bestem Wissen angegeben. Sie sind jedoch unverbindlich. Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, hat der Besteller das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die bestellte Ware oder Leistung auch dann nicht zum Ablauf der Nachfrist geliefert oder geleistet, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt grundsätzlich nur hinsichtlich des noch nicht ­erfüll­ten Teils des Gesamtauftrags. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, Feuer und andere nicht vorhersehbare Umstände wie zum Beispiel Mangel an Rohstoffen, Ausfall von Arbeitskräften, Nichtlieferung durch Unterlieferanten sowie gesetzliche Beschränkungen bei Import- und Exportgeschäften verlängern angegebene Fristen entsprechend und berechtigen die Firma Thermostone GmbH von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden können deswegen nicht geltend gemacht werden.


§ 6 Mängelrügen und Durchführung der Gewährleistung

Thermostone Natursteinheizplatten sind Naturmaterialien, die nach Farbe und Materialbeschaffenheit sehr oft von der Bemusterung abweichen. Bemusterungen sind daher unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Vorgezeigte Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe Zeichnung Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die bei Marmor vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw. ferner bei Naturstein wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertminderung des Natursteins darstellen. Die Natursteinheizplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht müssen zur nochmaligen Klarstellung gestattet sein, auch dann, wenn die Lieferungen nach vorgelegtem Durchschnittsmuster zu geschehen hat. Bei dolomitischen Marmorarten kann es durch organische Stoffe fossilen Ursprungs und eisenhaltigen eingelagerten Mineralien vereinzelt zu Gelb- oder Braunfärbungen kommen. Die Ursache ist in der Regel die hohe Luftfeuchtigkeit sowie Sauerstoff aus der Luft. Diese Verfärbungen werden nicht durch das Aufheizen der Steine verursacht und treten vornehmlich bei den Marmorarten Galaxis und Thassos auf. Der Käufer erkennt an, dass diese Verfärbungen keinen Mangel darstellen. Mängelrügen sind jeweils unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Äußerlich erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von 12 Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung zu rügen. Zeigen sich Mängel infolge von Materialfehlern oder unsachgemäßer Ausführung innerhalb der Gewährleistungszeit, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde hat die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen. Ansonsten ist die Firma Thermostone GmbH von der Mängelhaftung befreit. Sollte die Nachbesserung nach zweimaliger angemessener Fristsetzung misslingen, ist der Kunde berechtigt die Mängel durch Fremdunternehmen beseitigen zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware. Sie erlöschen auch, wenn die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil einer anderen Ware wird. Handelsübliche, geringe Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware berechtigen nicht zu Beanstandungen.


§ 7 Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Firma Thermostone GmbH in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für ihre gesetzlichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen zwingend haftet oder eine Haftung aufgrund des ­Produkthaftungsgesetzes gegeben ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertrasverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Ansbach. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Ursprungslands zu wählen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrags sich eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke ergibt.

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