AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines - Geltungsbereich

 

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

 

2. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder jursitische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil; es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

II. Vertragsschluss

 

1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang durch schriftliche Bestätigung anzunehmen.

 

2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

 

III. Lieferung

 

1. Lieferfristen oder Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.

 

2. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung eine Kalenderwoche als Liefertermin angegeben, so ist dieser Termin maßgebend. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig eine Lieferungsfrist oder ein Liefertermin neu zu vereinbaren.

 

3. Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder der Liefergegenstand den Vertrieb verlassen hat.

 

4. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, zum Beispiel durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Lieferungsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Fristen und Termine und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Das gleiche gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

 

 

IV. Lieferumfang und Leistungsbeschreibung

 

1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Für den Kunden zumutbare Abweichungen in Struktur und Farben sowie das Vorhandensein von Trübungen, Tupfen und Harrrissen gegenüber den Mustern bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit dies handelsüblich oder durch die Verwendung von Natursteinmaterial bedingt ist. Das gleiche gilt für Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

 

 

V. Vergütung

 

1. Das Preisangebot ist grundsätzlich bindend.

 

2. Preisveränderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als acht Wochen liegen.

 

3. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen.

 

4. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung 20 % übersteigt.

 

5. Der Rücktritt hat schriftlich binnen zwei Wochen seit Zugang der Preismitteilung zu erfolgen.

 

 

VI. Fälligkeit

 

1.  Der Kaufpreis ist nach Erhalt des Liefergegenstandes fällig. Nimmt der Kunde den Liefergegenstand trotz Aufforderung zur Abnahme nicht an, wird der Kaufpreis drei Wochen nach Aufforderung zur Abnahme zur Zahlung fällig.

 

 

VII. Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt des Liefergegenstandes innerhalb von zehn Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

 

3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

VIII. Gefahrenübergang

 

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

 

IX. Gewährleistung

 

1. Für Mängel des Liefergegenstandes leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung.

 

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreis (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

3. Bei der Übernahme hat der Unternehmer die Lieferungsgegenstände unverzüglich zu untersuchen. Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


 

6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

 

7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

8. Zeigt der Kunde einen Mangel an und wählen wir die Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels, so ist der mangelhafte Liefergegenstand uns zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Kunde diesen auf eigene Kosten an unseren Geschäftssitz zu übersenden. Zeigen wir dem Kunden an, dass wir den Liefergegenstand abholen (lassen) werden, so tragen wir die Kosten hierfür. Ergibt sich bei der Überprüfung des als mangelhaft beanstandeten Liefergegenstandes, dass ein Mangel im Sinne dieser Bestimmungen nicht vorliegt, hat der Kunde die Transportkosten sowie die für die Prüfung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Erfolgt eine Nacherfüllung sind über das Vorbenannte hinausgehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

 

 

X. Haftung

 

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

 

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

 

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

 

XI. Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

XII. Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Weißenburg.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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